Informationen zur Jagd Haftpflicht

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Versicherungsumfang

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Jäger

Nicht versichert ist

  • die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges
  • Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen
  • Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß der Reichsversicherungsordnung handelt
  • Schäden die man selbst erleidet
  • Schäden die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden die man bestimmten nahen Angehörigen zufügt
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Schäden an fremden Sachen, die gemietet, gepachtet oder geliehen sind

Versicherungsleistung

Der Versicherer übernimmt:

  • die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht,
  • wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld,
  • wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflicht-Versicherer den Prozeß und trägt die Kosten.

Vertragsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung für die Jagd (BRE).

Kostenloses Beratungsgespräch

Sie möchten gerne individuell von uns beraten werden? Rufen Sie uns einfach an.

Tel: 02102-893141

oder schicken Sie uns hier eine E-Mail an post@droste-partner.de mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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