Versicherungsumfang
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Jäger
Nicht versichert ist
- die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges
- Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen
- Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß der Reichsversicherungsordnung handelt
- Schäden die man selbst erleidet
- Schäden die man vorsätzlich herbeiführt
- Schäden die man bestimmten nahen Angehörigen zufügt
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden an fremden Sachen, die gemietet, gepachtet oder geliehen sind
Versicherungsleistung
Der Versicherer übernimmt:
- die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht,
- wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld,
- wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflicht-Versicherer den Prozeß und trägt die Kosten.
Vertragsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung für die Jagd (BRE).