Da dieses Thema sehr komplex ist, stellen wir Ihnen hier keinen „Vergleichsrechner“ zur Verfügung, sondern stehen Ihnen ausschließlich für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Die soziale Pflegeversicherung als eine der Pflichtversicherungen im deutschen Sozialstaat sichert seit 1995 einen Teil des Pflegerisikos.
Wer im Pflegefall mehr als die nicht kostendeckenden Leistungen dieser Grundabsicherung benötigt, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Diese Absicherung kann in Form einer Pflegekostenversicherung, Pflegetagegeldversicherung oder einer Pflegerente erfolgen.
Welche Leistungen Sie erhalten hängt von Ihrem Pflegegrad ab, sowie von der Art der Pflege: Pflege durch Familienangehörige, ambulante oder stationäre Pflege.