Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Absicherung für Wohnungseigentümer und Grundbesitzer.
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Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823, Abs. 1 geregelt:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“

Als Haus- und Grundbesitzer haften Sie nach dem Bestimmungen Bürgerlichen Gesetzbuches in unbegrenzter Höhe wenn ein Besucher oder Passant in Zusammenhang mit Ihrem Haus oder Grundstück zu Schaden kommt (z.B. vereister Gehweg, schlechte Treppenhausbeleuchtung etc.).

Zur Erinnerung: Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer auch als Inhaber eines Einfamilienhauses/Wohnung, soweit er und seine Familie selbst darin wohnen. Wer dagegen ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt, oder Vermieter eines Einfamilienhauses ist, ist aufgrund seiner ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht einem nicht zu unterschätzende Haftungsrisiko ausgesetzt.

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt: Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt bei Schäden, die die Wohnung sowie den Keller des Versicherungsnehmers betreffen. Alle anderen Teile des Gebäudes (Gemeinschaftswaschküche, Dächer, Treppen, Außenwände) gehören zum Gemeinschaftseigentum, für die die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verantwortlich ist. Hier schützt nur die von der Gemeinschaft abzuschließende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Auch der nach dem Gesetz zu bestellende Verwalter ist mitversichert.

Die Haftpflichtversicherung prüft im Schadenfall, ob der Versicherte tatsächlich haften muss und schützt den Versicherten vor unberechtigten Ansprüchen sogar bei einem Rechtsstreit.

Sie zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen die Entschädigung bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Versichert sind

  • Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung)
  • Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
  • Vermögensschäden

Unser Angebot

Ihnen können wir die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zu folgenden Konditionen anbieten:

Deckungssumme

  • € 3.000.000,– pauschal für Personen- und Sachschäden
  • € 150.000,– für Vermögensschäden
    2-fach maximiert je Versicherungsjahr

Vertragsdauer: 1 Jahr

Kommen Sie doch mal vorbei, dann sprechen wir darüber. Wir würden uns freuen!

Kostenloses Beratungsgespräch

Sie möchten gerne individuell von uns beraten werden? Rufen Sie uns einfach an.

Tel: 02102-893141

oder schicken Sie uns hier eine E-Mail an post@droste-partner.de mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Wir entwickeln ein auf Sie zugeschnittenes Versicherungspaket in allen Bereichen!