Versicherungsumfang
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers als Tierhalter
Mitversichert ist
Die gesetzliche Haftpflicht:
- des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist
- vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr
Nicht versichert ist
- Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen
- Schäden die man selbst erleidet
- Schäden die man vorsätzlich herbeiführt
- Schäden die man bestimmten nahen Angehörigen zufügt
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden an fremden Sachen, die gemietet, gepachtet oder geliehen sind
Versicherungsleistung
Der Versicherer übernimmt:
- die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht,
- wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld,
- wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflicht-Versicherer den Prozeß und trägt die Kosten.
Vertragsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung für Tierhalter (BBR).