Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823, Abs. 1 geregelt:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“
Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung nach dem Bundesjagdgesetz.
Gegenstand ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schußwaffen.
Die Haftpflichtversicherung prüft im Schadenfall, ob der Versicherte tatsächlich haften muss und schützt den Versicherten vor unberechtigten Ansprüchen sogar bei einem Rechtsstreit.
Sie zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen die Entschädigung bis zur vereinbarten Deckungssumme
Versichert sind
- Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung)
- Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
- Vermögensschäden
Unser Angebot
Ihnen können wir die Jagd-Haftpflichtversicherung zu folgenden Konditionen anbieten:
Deckungssumme
- € 3.000.000,– pauschal für Personen- und Sachschäden
- € 50.000,– für Vermögensschäden
2-fach maximiert je Versicherungsjahr
Vertragsdauer: 1 Jahr
Kommen Sie doch mal vorbei, dann sprechen wir darüber. Wir würden uns freuen!