Jagd Haftpflicht

Waidmannsheil, und das geschützt.
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Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823, Abs. 1 geregelt:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“

Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung nach dem Bundesjagdgesetz.

Gegenstand ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schußwaffen.

Die Haftpflichtversicherung prüft im Schadenfall, ob der Versicherte tatsächlich haften muss und schützt den Versicherten vor unberechtigten Ansprüchen sogar bei einem Rechtsstreit.

Sie zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen die Entschädigung bis zur vereinbarten Deckungssumme

Versichert sind

  • Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung)
  • Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
  • Vermögensschäden

Unser Angebot

Ihnen können wir die Jagd-Haftpflichtversicherung zu folgenden Konditionen anbieten:

Deckungssumme

  • € 3.000.000,– pauschal für Personen- und Sachschäden
  • € 50.000,– für Vermögensschäden
    2-fach maximiert je Versicherungsjahr

Vertragsdauer: 1 Jahr

Kommen Sie doch mal vorbei, dann sprechen wir darüber. Wir würden uns freuen!

Kostenloses Beratungsgespräch

Sie möchten gerne individuell von uns beraten werden? Rufen Sie uns einfach an.

Tel: 02102-893141

oder schicken Sie uns hier eine E-Mail an post@droste-partner.de mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Wir entwickeln ein auf Sie zugeschnittenes Versicherungspaket in allen Bereichen!