Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 823, Abs. 1 geregelt:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“
Jeder Heizöltank im Keller stellt eine potentielle Gefährdung für Gewässer, Grundwasser und Erdboden dar. Schon geringe Mengen Öl können große Mengen Wasser verseuchen.
Die Reinigung verseuchter Gewässer und Entsorgung von Boden ist mit hohem technischen und finanziellen Aufwand verbunden.
Nach §22 Wasserhaushaltsgesetz haftet der Eigentümer einer Anlage zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bei einem Zwischenfall – auch ohne eigenes Verschulden – in unbegrenzter Höhe.
Eine entsprechende Haftpflichtversicherung für den Eigentümer von Öltanks ist daher unerläßlich. Bereits in einem Einfamilienhaus, erst recht in einem Mehrfamilienhaus, werden mehrere tausend Liter Heizöl gelagert, welches riesige Mengen an Erdreich verschmutzen, oder sogar bis ins Grundwasser vordringen kann.
Die Haftpflichtversicherung prüft im Schadenfall, ob der Versicherte tatsächlich haften muss und schützt den Versicherten vor unberechtigten Ansprüchen sogar bei einem Rechtsstreit.
Sie zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen die Entschädigung bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Versichert sind
- Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung)
- Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
- Vermögensschäden
Unser Angebot
Ihnen können wir die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung zu folgenden Konditionen anbieten:
Deckungssumme
- € 3.000.000,– pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
2-fach maximiert je Versicherungsjahr
Deckungserweiterungen
- Eigenschäden (SB € 250,–)
Vertragsdauer: 1 Jahr
Kommen Sie doch mal vorbei, dann sprechen wir darüber. Wir würden uns freuen!