Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 833 geregelt:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.“
Das bedeutet: Als Tierhalter haftet man für einen durch das Verhalten des Tieres verursachten Schaden – auch dann wenn einen selbst keine Schuld trifft.
Die Haftpflichtversicherung prüft im Schadenfall, ob der Versicherte tatsächlich haften muss und schützt den Versicherten vor unberechtigten Ansprüchen sogar bei einem Rechtsstreit.
Sie zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen die Entschädigung bis zur vereinbarten Deckungssumme
Versichert sind:
- Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung)
- Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
- Vermögensschäden
Unser Angebot
Ihnen können wir die Pferde-Haftpflichtversicherung zu folgenden Konditionen anbieten:
Risiko: 1 Pferd
Deckungssumme
- € 3.000.000,– pauschal für Personen- und Sachschäden
- € 100.000,– für Vermögensschäden
2-fach maximiert je Versicherungsjahr
Deckungserweiterungen
- Fremdreiterrisiko
- Weiderisiko
- Turnierrisiko
Vertragsdauer: 1 Jahr
Sonderrisiken: Kutschfahrten
Kommen Sie doch mal vorbei, dann sprechen wir darüber. Wir würden uns freuen!