Versicherungsumfang
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, insbesondere:
- als Familien- und Haushaltsvorstand (z.B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige)
- als Inhaber einer Wohnung, oder einer Eigentumswohnung, oder eines Einfamilienhauses, sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden
- als Radfahrer
- aus der Ausübung von Sport, ausgenommen Jagd und Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, sowie den Vorbereitungen hierzu
- aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch bestimmter Waffen
- als Reiter bei Benutzung fremder Tiere zu privaten Zwecken
- als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden und wilden Tieren
- aus der nicht gewerbsmäßigen Hütung fremder Hunde
- aus Besitz und Führen privatgenutzter eigener oder fremder Schlauch-, Ruder- oder Paddelbooten
- aus dem Gebrauch von nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Kranken- und Rollstühlen
- aus dem Gebrauch von Modellfahrzeugen bis 15 km/h und bestimmten Flugmodellen, Ballonen und Drachen
- die Beschädigung von gemieteten Wohnräumen
- für vorübergehende Auslandsaufenthalte
- für Schäden durch häusliche Abwässer und durch allmähliche Einwirkung
- als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von insgesamt max. 200 kg gewässerschädlicher Stoffe in Kleingebinden bis zu max. 25 kg je Gebinde
Nicht versichert ist
- die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges
- Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen
- Schäden die man selbst erleidet
- Schäden die man vorsätzlich herbeiführt
- Schäden die man bestimmten nahen Angehörigen zufügt
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden an fremden Sachen, die gemietet, gepachtet oder geliehen sind
- gemäß Aufzählung der Sonderrisiken
Versicherungsleistung
Der Versicherer übernimmt:
- die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht,
- wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld,
- wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflicht-Versicherer den Prozeß und trägt die Kosten.
Vertragsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen (BRE)
Sonderrisiken
Jeweils bei Bedarf zusätzlich zu beantragen u.a.:
- der Besitz und / oder der Vermietung weiterer Wohnungen – auch Ferien-/ Eigentumswohnungen,
- der Besitz und das Führen von ferngelenkten Modellfahrzeugen über 15 km/h
- Versicherungsschutz für Aufsitzrasenmäher / selbstfahrende Arbeitsgeräte, motorgetriebene Go-Carts
- Versicherungsschutz des Schlüsselverlustrisikos für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst