KFZ-Versicherung

Das Bestmögliche für optimalen Schutz
Beratungsgespräch vereinbaren

Im Bereich der Kfz-Versicherung sind die Beiträge aufgrund einer Vielzahl von Rabattmöglichkeiten, die bei den einzelnen Versicherern sehr unterschiedlich sind, nur noch schwer zu ermitteln. Als Makler benutzen wir hierzu spezielle Vergleichsprogramme.

Selbst ein und dasselbe Fahrzeug kann durch individuelle Kundenvorgaben, wie jährliche Fahrleistung, Unterstellmöglichkeit, usw. in der Prämie sehrunterschiedlich eingestuft werden.

Auf all diese individuellen Möglichkeiten nehmen wir als Makler bei der Angebotsermittlung für unsere Kunden Rücksicht.

Nehmen sie sich ein paar Minuten Zeit und fordern Sie Ihr persönliches Angebot an.

Winterreifen sind Pflicht

So wirkt sich die gesetzliche Regelung auf den Versicherungsschutz aus

Auch wenn die Diskussion um die Winterreifenpflicht etwas abgeflaut ist, hat sie doch aufgrund der zur Zeit noch stark wechselnden Wetterverhältnisse nichts an Aktualität verloren.

Daher nochmal für Sie das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 26.11.2010 einem vom Bundesverkehrs-Ministerium vorgelegten Entwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Danach ist die neue Winterreifenpflicht seit dem 29.11.2010 im § 2 Absatz 3a StVO neu geregelt.

Im genauen Wortlaut heißt es:

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (Abl. L 129 vom 14.05.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (Abl. L 46 vom 17.02.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

Anders als bisher können durch die zeitgleich geänderten Bußgeldvorschriften Verstöße gegen die Winterreifenpflicht mit einem Bußgeld sowie einer Eintragung im Verkehrszentralregister geahndet werden.

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Je nach Versicherungsart (Kraftfahrzeug-Haftpflicht oder Kasko) können sich unterschiedliche / nachteilige Folgen bei der Nutzung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen ergeben.

In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann die Benutzung von Sommerreifen bei widrigen Straßenverhältnissen als Mitverschulden an einem evtl. Unfall gewertet werden. Die Höhe des Mitverschuldens ist – je nach den Umständen des Einzelfalles – individuell festzulegen.

Die Benutzung des Fahrzeugs mit Sommerreifen trotz winterlicher Straßenverhältnisse wird in der Kaskoversicherung als grob fahrlässig angesehen. Auswirkungen auf den Versicherungsschutz brauchen jedoch bei der VHV nicht befürchtet zu werden, da wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls – entgegen der gesetzlich vorgesehenen Quotenregelung – zu Gunsten der Kunden verzichten.

Was bedeutet Winterreifen?

Als Winterreifen werden nur Reifen mit dem M+S- bzw. Schneeflocken-Symbol anerkannt. Dazu zählen auch so genannte Ganzjahresreifen, welche die eben genannten Symbole tragen.

„M+S“, „M&S“ oder „M.S.“ steht für „mud+snow“ bzw. „Matsch+Schnee“ und sagt aus, dass die Reifen wintertauglich sind. Sie unterscheiden sich im Profil und der Gummimischung von Sommerreifen und sind den Erfordernissen der kalten Jahreszeit angepasst. Alle Reifen, die mit dem Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sind, verfügen über besonders sichere Fahreigenschaften auf Schnee und Eis.

Noch ein Hinweis zum Schluss:

Wir raten dringend – auch wegen der oben beschriebenen möglichen Auswirkungen im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – keine Sommerreifen bei winterlichen Straßen zu verwenden und in der kalten Jahreszeit ausschließlich mit Winterreifen unterwegs zu sein. Winterreifen sind in erster Linie für die eigene Sicherheit wichtig, nicht nur wegen des Versicherungsschutzes.

Auch wenn das Gesetz keine zeitlichen Vorgaben für die Winterreifenpflicht enthält, wie es sie in anderen europäischen Ländern gibt, kommt man mit der landläufigen Sprachregelung, dass die Winterreifen von „O“ bis “O“ – also von Oktober bis Ostern – aufgezogen werden sollen, gut durch den Winter.

Aber auch mit Winterreifen sollte die Fahrweise den Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasst sein. Nebel, Dunkelheit, Regen, Schnee oder Eis lassen das Unfallrisiko um ein Vielfaches ansteigen. Reduziertes Tempo, ausreichender Abstand, vorausschauendes Fahren und vorsichtiges Bremsen sollten selbstverständlich sein.

Kostenloses Beratungsgespräch

Sie möchten gerne individuell von uns beraten werden? Rufen Sie uns einfach an.

Tel: 02102-893141

oder schicken Sie uns hier eine E-Mail an post@droste-partner.de mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Wir entwickeln ein auf Sie zugeschnittenes Versicherungspaket in allen Bereichen!