Die Unfallversicherung dient zur finanziellen Absicherung des Lebensstandards bei Invalidität durch einen Unfall.
Durch die vereinbarte Kapitalleistung können damit z. B.
- Einkommenseinbußen abgefangen werden
- Kredite zurückgezahlt werden
- ein Berufswechsel oder eine Spezialausbildung bzw. Umschulung finanziert werden
- Pflegepersonal oder Haushaltshilfen bezahlt werden
- das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden
Am Arbeitsplatz, auf dem direkten Weg ins Büro oder die Fabrik wie auch auf dem direkten Nachhauseweg ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung (die Berufsgenossenschaft) automatisch bei Unfällen versichert, die Höhe ist jedoch völlig unzureichend!. Unfallgefahren drohen aber sehr viel häufiger zu Hause und in der Freizeit. Die finanziellen Folgen, die mit einer dauernden Gesundheitsschädigung verbunden sind, können unabsehbar hoch sein.
Die private Unfallversicherung deckt hingegen auch den privaten Bereich ab, und kann den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.
Eltern (nicht nur) von ABC-Schützen sollten im Bilde darüber sein, wann ihre Sprösslinge gesetzlich unfallversichert sind und wann nicht.
Wenn eine private Unfallversicherung für Sie interessant ist, rufen Sie uns an oder schreiben uns, wir beraten Sie gerne.