Die Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor den Forderungen Dritter, die durch das Bauvorhaben zu Schaden kommen, z.B. durch ungenügende Sicherung der Baustelle, herunterstürzende Gerüste, schadhafte Zäune oder Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus.
Versicherungsumfang
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr des zu bezeichnenden Baugrundstückes:
Versicherungsschutz wird nur geboten wenn
- Planung
- Bauleitung
- Bauausführung (gilt nicht bei bauen in eigener Regie)
an einen Dritten vergeben sind.
Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn.
Nicht versichert ist
- die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges
- Haftpflichtansprüche aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse
- die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges
- Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen
- Schäden die man selbst erleidet
- Schäden die man vorsätzlich herbeiführt
- Schäden die man bestimmten nahen Angehörigen zufügt
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden an fremden Sachen, die gemietet, gepachtet oder geliehen sind
- gemäß Aufzählung der Sonderrisiken
Mitversichert ist
Die gesetzliche Haftpflicht:
- als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk bis Bauende
Versicherungsleistung
Der Versicherer übernimmt:
- die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht,
- wenn ja, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld,
- wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflicht-Versicherer den Prozeß und trägt die Kosten.
Vertragsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen (BRE).